Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Demenzerkrankung macht es oft notwendig, wichtige Entscheidungen rechtzeitig zu regeln. Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen dabei, Selbstbestimmung zu wahren und Angehörige zu entlasten.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, die im Ernstfall Entscheidungen treffen darf – z. B. in finanziellen, gesundheitlichen oder organisatorischen Angelegenheiten. Sie kann eine gerichtliche Betreuung vermeiden.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man sich nicht mehr äußern kann. Sie gibt Angehörigen und Ärzt*innen Orientierung und Sicherheit.
Rechtliche Betreuung
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Diese unterstützt bei Entscheidungen, ersetzt aber nicht automatisch den eigenen Willen.
Warum frühzeitig vorsorgen?
Solange die Entscheidungsfähigkeit besteht, können Wünsche klar festgelegt werden. Das schützt die eigene Selbstbestimmung und erleichtert Angehörigen den Umgang mit schwierigen Situationen.
Fazit
Rechtzeitige Vorsorge schafft Klarheit, Sicherheit und Entlastung – für Betroffene ebenso wie für ihre Familien.

