Pflegegrade, Leistungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Demenzerkrankung bringt nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Wer frühzeitig vorsorgt, kann Entscheidungen erleichtern und Angehörige entlasten.
1. Pflegegrade – was sie bedeuten
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Sie beschreiben, wie selbstständig ein Mensch noch ist. Menschen mit Demenz haben bereits bei Pflegegrad 1 Anspruch auf Leistungen. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst nach Antrag bei der Pflegekasse festgestellt.
2. Leistungen der Pflegeversicherung
Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, z. B.:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag (monatlich)
- Tages- und Kurzzeitpflege
- Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Pflegekurse für Angehörige
Eine individuelle Beratung hilft, die passenden Angebote zu nutzen.
3. Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Entscheidungen treffen darf – etwa in finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten. Sie verhindert, dass ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt.
4. Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie gibt Sicherheit für Angehörige und behandelnde Ärzt*innen.
5. Frühzeitig handeln
Pflegegrad, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten möglichst früh geregelt werden – idealerweise, solange die Entscheidungsfähigkeit noch vollständig gegeben ist.

